Aubornmühle
Links vor dem großen hellen Gebäude - dem Hotel Bellevue - erkennen wir Villa Holsatia. Davor im Grumbachgrund das kleinere Haus ist die Aubornmühle. Der Standort müsste nach dem
Vergleich der topografischen Verhältnisse zwischen dem heutigen Oberteich und dem Hauptteich im Elisabethpark zu finden sein.
Weiter sind zu sehen:
Hinter der ursprünglich mit " Pappel " bezeichneten Allee ( die wie Kopfweiden aussehenden Bäume könnten auch geschnittene Linden sein) erkennt man zwei
Gebäude - das linke davon ist die Fuchsenburg http://www44.jimdo.com/app/s06790cd3cc8612fc/pf1f74c4c8f608d16/.
Über dem Hotel Bellevue sehen wir die damalige Volksschule ( heutiger Kindergarten im Schulweg), daneben Villa Bourquet http://www44.jimdo.
com/app/s06790cd3cc8612fc/p0e5aad28a54aa878/ , darüber Villa Frohberg http://www44.jimdo.com/app/s06790cd3cc8612fc/p0d77919010632bdf/.
Links daneben sind Haus Hubertus (Villa Biedermann), Villa Helene und Villa Hopf
http://www44.jimdo.com/app/s06790cd3cc8612fc/p995341786923f9ee/ zu erkennen.
Am Waldsaum halblinks ragen Villa Georg und zugehöriges Gesindehaus hervor.
Johann (Hans) vom Stein vom Liebenstein (Libenn-)und seine Frau Margarete verleihen erblich ihren Hof zu Grumbach unter dem Liebenstein mit Acker, Wasser, Trift, Wunne und Weide sowie
zwei Hölzer (struch) beim Auenborn (awe born) bei der Landwehr an Johann (Henßenn) Bappenhäußer, seine Ehefrau Anna und ihre Erben gegen einen jährlich an Michaelis fälligen Erbzins
von 24 Maltern hartem Getreide - je sechs Malter Korn, Weizen, Gerste und Hafer - zu fahren an einen beliebigen Ort, einem Frontag mit dem Pflug, zwei Michaelshähnen, zwei
Fastnachhühnern, einer Gans oder stattdessen drei Gnacken, einer Beweisung an Weihnachten von vier Gnacken und einem Schock Eier zu Ostern, zu liefern in die Behausung des Ausstellers
in Barchfeld (-felt) oder Wenigenschweina (Weninge Sweyna); Bappenhäußer und seine Erben können für ihr Haus umb die kopff Holz und Reisig holen wie Paul Wilsowe, der den Hof zuvor
innehatte; sie können über den Hof frei verfügen, ihn nötigenfalls auch verkaufen oder versetzen ohne Widerspruch des Ausstellers und seiner Erben. Deren Rechte bleiben vorbehalten;
sie versprechen, die Inhaber im Gut zu schützen und zu schirmen wie andere Untersassen, solange sie Zins und Dienste leisten; diese dürfen nicht erhöht werden. Johann vom Stein
siegelt für sich und seine Erben. |
|
Datumszitat: | Gebenn 1513 uff sant Johans abent des Teuffers Cristi etc. |
Datum: | 1513 Juni 23. |
Siegel: | Siegel ab, Pressel hängt an. |
Edition Literatur: | UB Allendorf Nr. 440 |
Bemerkungen: | Überlieferungsform:Ausfertigung |
Bestand : | Thüringisches Staatsarchiv Meiningen » Urkunden des Klosters Allendorf |
URN: | urn:nbn:de:urmel-ade5a03d-53da-4da9-a920-55b637efe8961 |